Im September 2023 legte die Bundesärztekammer (BÄK) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Novelle der Hämotherapie-Richtlinie vor. Dabei soll in der Zukunft bei Blutspender:innen die sexuelle Orientierung oder die ihrer Sexualpartner:innen bei der Bewertung keine Rolle mehr spielen. Anstatt dessen ist eine spendenwillige Person von der Spende ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen hat, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Zum risikobehafteten Sexualverhalten gehören: 

Sexualverkehr mit insgesamt mehr als zwei Personen 
-> Hierbei wird nicht berücksichtigt, ob die Personen dabei Schutzmaßnahmen wie Kondome oder die HIV-Prophylaxe (PrEP) verwenden. Zudem ist die angebliche Monogamie dabei keine verlässliche Schutzmethode, denn Menschen können nur verlässliche Angaben über ihr eigenes Sexualverhalten treffen. 
Sexualverkehr mit einer neuen Person, wenn dabei Analverkehr praktiziert wurde 
-> Hier besteht weiterhin eine Diskriminierung, denn auch hier werden Schutzmaßnahmen wie Kondome und die HIV-Prophylaxe (PrEP) nicht berücksichtigt.
Sexarbeit und deren Inanspruchnahme 
-> Dies sollte kein Ausschlusskriterium sein, denn wenn man sich die Zahlen anschaut, kommt HIV bei Sexarbeiter:innen nicht häufiger vor als in der Gesamtbevölkerung.
Sexualverkehr mit einer Person, die mit Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV infiziert ist oder die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für diese Viren lebt beziehungsweise von dort eingereist ist 
-> Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bekräftigt, dass es beim Sex mit HIV-positiven Menschen unter wirksamer HIV-Therapie kein Übertragungsrisiko gibt. Deswegen sollte dies kein Ausschlussgrund sein. 

Quelle: www.aidshilfe.de/meldung/diskriminierung-blutspende-zurueck-los, https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2023/09-haemotherapie-richtlinie-novelle.html 

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