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Der erste Attachment-Inhibitor Fostemsavir soll in Kombination mit anderen antiretroviralen HIV-Medikamenten zur Behandlung von multiresistenten HIV-1-Infektionen bei erwachsenen Patienten eingesetzt werden.

Der Einsatz von Fostemsavir ist indiziert, wenn auf Grund von Resistenzen, Unverträglichkeiten oder Risikoerwägungen keine andere Therapie zur Verfügung steht. Grundlage für die Einreichung bei der europäischen und amerikanischen Arzneimittelkommission (EMA/FDA) sind die Ergebnisse der BRIGHTE-Studie, eine 96-wöchige Phase-III-Studie.

Bei dem neuartigen Medikament handelt es sich um ein Prodrug des Wirkstoffes Temsavir. Das bedeutet, dass Fostemasvir erst im Körper zum wirksamen Agens verstoffwechselt wird. Nach der Aktivierung bindet der Wirkstoff an das virale Glycoprotein 120 (gp 120) auf der Virusoberfläche und verhindert damit, dass das HI-1-Virus überhaupt an CD4+-Zellen im Körper bindet. Damit wird die eigentliche Infektion körpereigener Zellen mit dem HI-1-Virus verhindert. Dieser einzigartige Wirkmechanismus des ersten Attachment-Inhibitors soll somit auch keine Kreuzresistenzen mit sich ziehen. Deswegen können vor allem multiresistente HIV-1 infizierte erwachsene Patienten von Fostemsavir profitieren.

Fostemsavir wird in Form von Tabletten eingenommen. Es wird zweimal täglich in einer Dosis von 600mg verabreicht. In der BRIGHTE-Studie erreichten nach 96 Wochen immerhin 60% der Patienten eine Viruslast unter 40 Kopien/ml. Die häufigsten Nebenwirkungen waren Übelkeit und Durchfall.

Der Wirkstoff wurde ursprünglich von BMS entwickelt und später von Viiv Healthcare übernommen.

Quelle: Pressemitteilung Viiv; www.hiveandmore.de

Gleich mehrere antiretrovirale Arzneimittel sind seit dem 01.01.20 nicht mehr im Handel. Es handelt sich um ältere Arzneistoffe, die zuletzt nur noch selten zum Einsatz kamen. Modernere Behandlungsoptionen mit wesentlich günstigerem Nutzen-Risiko-Verhältnis haben den Vertrieb der Fertigarzneimittel Reytatz®, Videx® und Crixivan® auch wirtschaftlich gesehen für die entsprechenden Hersteller wenig rentabel gemacht. Hinzu kommt, dass gemäß den aktuellen nationalen und internationalen Leitlinien bei der Behandlung therapienaiver HIV-infizierter Patienten moderne und potentere Arzneistoffe bzw. Arzneistoffkombination bevorzugt werden.

Der Proteasehemmer Crixivan® mit dem Wirkstoff Indinavir war nur noch bis Ende 2019 erhältlich. Ebenso wird der Proteasehemmer Atazanavir von Bristol-Meyers-Squibb nicht mehr vertrieben. Das entsprechende Fertigarzneimitel mit dem Namen Reyataz® ist außer Handel gegangen. Allerdings sind Reimporte der Präparate und ein Pulver noch eingeschränkt verfügbar. Durch den Patentablauf von Reyataz® gibt es mittlerweile zahlreiche Firmen, die Atazanavir-Generika kostengünstiger anbieten, welche zudem Eingang in die Rabattverträge diverser (gesetzlicher) Krankenkassen gefunden haben.

Der nukleosidische Reversetranskriptase-Hemmstoff Didanosin steht ebenfalls als einer der ältesten Vertreter seiner Wirkstoffklasse seit dem 01.01.20 nicht mehr für die antiretrovirale Therapie zur Verfügung. Entsprechende Fertigarzneimittel unter der Bezeichnung Videx® gingen ersatzlos (Ausnahme: Pulver) aus dem Handel. Eine generische Alternative gibt es nicht.

Quelle: eigene Daten; hiveandmore.de; Pressemitteilung MSD

Von Verena Stahl | Die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der HIV-Prävention lautet Prä-Expositions-Prophylaxe, kurz PrEP. Wirklich neu ist diese Option jedoch nicht, denn schon seit 2012 wird die einmal tägliche, prophylaktische Einnahme des antiretroviralen Kombinationspräparates Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (TDF/FTC) von der WHO für bestimmte Personengruppen empfohlen, um sie vor einer HIV-Infektion zu schützen. Das zarte Pflänzchen wurde jedoch in Deutschland lange Zeit klein gehalten, als .Life-Style-Therapie" abgestempelt und war nicht zugelassen. Es folgte die EMA­Zulassung im Oktober 2016, dennoch bestand kein gesetzlicher Anspruch, und PrEP-Anwender bezahlten die Kosten aus eigener Tasche - sofern sie es sich leisten konnten. Seit September 2019 kann die HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe nun zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
[Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus der DAZ]

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