Aktuelle Themen

Interview mit Robin Rüsenberg, Geschäftsführer der Dagnä

Das Honorar für die ärztliche Leistung bei der PrEP steht jetzt fest. Ist diese Vergütung extrabudgetär?

Rüsenberg: Ja, die Ziffern – also die neuen GOP 01920 bis 01922 – sind extrabudgetär und sie können nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die sich für die Anlage 33 BMV-Ä qualifizieren, was für dagnä-Mitglieder kein Problem sein sollte. Die Finanzierung ist zunächst für zwei Jahre extrabudgetär, wie es anschließend weitergeht, muss dann verhandelt werden.

Müssen die Schwerpunkt-Ärzte, die HIV-Ziffern abrechnen, auch noch einen Antrag für die PrEP-Ziffern stellen oder läuft das automatisch?

Rüsenberg: Dies regelt die neue Anlage 33 BMV-Ä: HIV-Schwerpunktärzte, die eine Genehmigung der zuständigen KV gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids nach § 135 Abs. 2 SGB V haben, müssen einen Antrag bei der KV stellen. Sie brauchen aber keine weiteren Nachweise ihrer fachlichen Qualifikation zur Teilnahme an der „GKV-PrEP“ zu erbringen. Die KV-Genehmigung wiederum berechtigt zur Abrechnung der GOP 01920 bis 01922.

Im Bundesmantelvertrag sind auch Änderungen bei den Laborleistungen aufgeführt. Wer kann diese Leistungen abrechnen?

Rüsenberg: Der EBM zur PrEP sieht auch Laborleistungen vor, die zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten, konkret die GOP 01931 bis 01936. Abrechnungsvoraussetzung für diese Untersuchungen ist eine Genehmigung der zuständigen KV nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V.

Was ist bei der Verordnung der PrEP-Medikation zu beachten?

Rüsenberg: Grundsätzlich gelten die üblichen Spielregeln: Sofern medizinische Gründe nicht dagegensprechen, eine Handelsnamen- oder Wirkstoffverordnung vornehmen und das aut idem-Feld freilassen. Dergestalt umgeht man auch die Problematik nicht offen gelegter Rabattverträge – wobei im Bereich PrEP bisher auch keine Rabattverträge bekannt sind.

... [Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.hivandmore.de]

Interview mit Erik Tenberken, Vorstand der DAH2KA

Anfang September kommen die ersten Patienten mit Kassenrezept in die Apotheke. Wie geht es dort weiter? Was gibt der Apotheker ab? Was muss man beim Rezeptieren beachten? Noch sind viele Fragen nicht geklärt.

Herr Tenberken, vor 2 Jahren haben Sie mir Ihrem Blister-Projekt die PrEP in Deutschland erstmals möglich gemacht. Jetzt kommt die PrEP auf Kassenrezept. Wenn ich Truvada® oder die Wirkstoffe auf das Rezept schreibe, was gibt der Apotheker ab?

Tenberken: Das wird genauso gehandhabt wie bei jedem anderen Medikament: Wir geben die Kasse ins System ein, das nennt den Rabattvertrag und wir geben das ab, was unser Apothekensystem dann nennt.

Welche Hersteller haben denn derzeit einen Rabattvertrag?

Tenberken: Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und ändert sich ständig. Hinzu kommen Lieferengpässe – wie schon beim Blisterprojekt. Die wird es auch in Zukunft immer wieder mal geben. Die Patienten müssen sich darauf einstellen, dass die Tabletten mal weiß, mal grün, mal groß, mal klein sein werden.

Kann man auch weiterhin die Blister-Packung verordnen?

Tenberken: Das Blistern war ja initial eine Hilfskonstruktion, um die PrEP zu einem erschwinglichen Preis anbieten zu können. Das ist nicht mehr notwendig. Dennoch gibt es einige Situationen, in denen der Weg über die Verblisterung nach wie vor sinnvoll oder gefragt ist:

  • für Privat-Versicherte,
  • für Menschen ohne Versicherung oder
  • für Menschen, die einfach nicht wollen, dass ihre Kasse (GKV oder PKV) weiß, dass sie sich mit PrEP schützen.

Hier sind wir in Gesprächen mit den Kassen, um das zu ermöglichen. Die Hersteller sind jedenfalls bereit, weiter zu liefern.

Nicht jedes Generikum ist für die PrEP zugelassen und es steht ja nicht auf dem Rezept, ob das Medikament zur PrEP oder Therapie verordnet wurde. Wie werden die Apotheker damit umgehen?

Tenberken: Hier gibt es zwei Aspekte. Zum einen erlaubt der Gesetzgeber den Austausch, selbst wenn zwei Präparate nur in einem Indikationsgebiet übereinstimmen. Wegen der Beratung sind sich Ärzte und Apotheker einig, dass es sinnvoll ist, auf dem Rezept „PrEP“ zu vermerken.

Zusätze auf Rezepten sind doch nicht erlaubt…

Tenberken:In diesem Fall wünschen sich auch die Kassen den Zusatz, denn sie möchten die Qualität sicherstellen, sprich kontrollieren, ob der Verordner auch die Qualifikation zur Abrechnung der PrEP-Leistungen hat. Die DAH2KA begrüßt das auch, denn ein Schwerpunkt-Apotheker kennt den Patienten oder kann gezielt nachfragen und dann entsprechend beraten. Bei Apotheken ohne Schwerpunkt ist das schwieriger zu erkennen.

Gibt es da eine Hilfestellung für Nicht-Schwerpunktapotheken?

Tenberken: Wir als DAH2KA haben eine Beratungsleitlinie erstellt und der Bundesapothekerkammer zur Verfügung
gestellt, aber dort ist man noch zurückhaltend.

Die Fragen, wie geht es weiter, wenn der Patient mit dem Kassenrezept in der Apotheke steht, wurden bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die müssen wir eben jetzt mit Hochdruck bearbeiten.

Welchen Stellenwert hat die Verblisterung in der HIV-Therapie?

Tenberken: Seit Jahren verblistern wir auch HIV Therapien, um Adhärenzprobleme zu lösen.

Ein Pilotprojekt mit einer Krankenkasse war im Ergebnis so positiv, dass diese Versorgungsart weiter ausgedehnt werden soll.

Gerade wenn im Alter weitere Medikamente zur ART dazu kommen, ist eine gute pharmazeutische Betreuung von großer Bedeutung. Die Verblisterung kann da ein gut unterstützendes Instrument sein, mit dem die Patienten länger selbstständig leben können. Transparenz und Kosteneffizienz sind dabei gewünschte Nebeneffekte.

... [Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.hivandmore.de]

Ende Juli wurde der Prototyp einer neuen PrEP, vom Pharmakonzern Merck Sharp & Dohme (MSD), vorgestellt. Es handelt sich hierbei um ein Implantat, das in den Oberarm unter der Haut eingesetzt wird. Dort soll es für 1 Jahr lang den Wirkstoff Islatravir freisetzen und somit vor HIV schützen.

Islatravir ist der erste antiretroviraler Wirkstoff einer neuen Klasse von Medikamenten, den Nukleosidischen Reverse-Transkriptase-Translokations Inhibitoren (NRTTI). Es blockiert die Vervielfältigung der Virus-DNA durch die Blockade des dafür verantwortlichen Enzyms. Einen Haken hat die Sache allerdings. Das Implantat wurde erst in einem dreimonatigen Vorversuch mit nur 12 Männern getestet. Es bleibt also abzuwarten, wie sich diese neue Methode weiterentwickelt.

Quelle:  http://www.heise.de/tr/artikel/Neues-Staebchen-das-HIV-Infektion-verhindern-soll-4478196.html, http://arznei-news.de/islatravir/, http://hivandmore.de/kongresse/ias2019/prep.shtml, http://programme.ias2019.org/Abstract/Abstract/4843

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.