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Die Abkürzung „PEP“ steht für Postexpositionsprophylaxe und wird oft im Zusammenhang mit HIV verwendet. Angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Syphilis-Fälle über die letzten 20 Jahre, insbesondere bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), wächst auch das Interesse an präventiven Maßnahmen für bakteriell sexuell übertragbare Krankheiten (STIs), zu denen auch Chlamydien oder Tripper zählen. Eine vielversprechende Option ist die Verwendung des Antibiotikums Doxycyclin zur Vorbeugung sexuell übertragbarer Infektionen. Diese Form der Prävention wird als „antibiotische STI-Prophylaxe“ bezeichnet. Eine aktuelle Studie konnte durch eine einmalige Einnahme von 200 mg Doxycyclin 24-72 Stunden nach dem Risikokontakt eine Risikoreduktion von Chlamydien um 88 % und von Syphillis um 87 % zeigen. Auch Gonorrhoe wird um 51% verringert, unabhängig von einer Meningitis B-Impfung. Die Meningitis B-Impfung allein zeigt einen 33% geringeren Schutz als Doxycyclin. Die Maßnahmen addieren sich.
Speziell bei MSM und trans-Frauen, die entweder HIV-PrEP verwenden oder eine HIV-Infektion haben, konnte in mehreren randomisierten kontrollierten Studien nachgewiesen werden, dass die prophylaktische Einnahme von Doxycyclin das Risiko von Syphilis- und Chlamydieninfektionen signifikant verringern kann. Allerdings zeigte eine Studie in Kenia keine Wirksamkeit bei cis-Frauen.
Trotz vielversprechender individueller Ergebnisse sind die Auswirkungen einer breiten Anwendung dieser Strategie auf die Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien, insbesondere bei Chlamydia trachomatis und anderen bakteriellen Krankheitserregern, noch unklar.
Die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) spricht sich gegen eine flächendeckende Anwendung der antibiotischen STI-Prophylaxe aus, aufgrund der potenziellen Risiken wie Veränderungen des Mikrobioms, mögliche negative Folgen für die Gesundheit und die Förderung von Antibiotikaresistenzen. Die STI-Prophylaxe mit Doxycyclin sollte vielmehr auf ausgewählte Personen beschränkt bleiben.
Die Empfehlungen der DSTIG beinhalten die Möglichkeit einer Einzeldosis Doxycyclin (200 mg) innerhalb von 24 Stunden nach ungeschütztem Sex als Postexpositionsprophylaxe (Doxy-PEP). Die langfristige tägliche präventive Einnahme von Doxycyclin (Doxy-PrEP) wird jedoch nicht empfohlen, da die Auswirkungen auf individueller und populationsbezogener Ebene nicht ausreichend erforscht sind.
Die DSTIG betont die Notwendigkeit weiterer Forschung, um die langfristigen Auswirkungen der antibiotischen STI-Prophylaxe auf die Verbreitung von Resistenzen und die Gesundheit der Einzelnen zu verstehen. Dabei sollen auch mögliche Veränderungen des Mikrobioms und andere Nebenwirkungen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Implementierung der antibiotischen STI-Prophylaxe nicht auf Kosten bewährter präventiver Maßnahmen gehen sollte, wie regelmäßigem Testen auf Syphilis und anderen STIs.
Die DSTIG spricht sich also für eine differenzierte und vorsichtige Anwendung der antibiotischen STI-Prophylaxe aus und betont gleichzeitig die Bedeutung einer umfassenden Forschung, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Quelle: www.hivandmore.de; www.deutsche-apotheker-zeitung.de ; www.dstig.de
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Seit Dezember 2020 steht die Kombination von Cabotegravir (CAB) und Rilpivirin (RPV) zur dualen Injektionstherapie für die Behandlung von HIV-1-Infektionen in Europa zur Verfügung. Dabei unterscheidet man zwischen dem in Deutschland praktisch bedeutungslosen einmonatlichen und dem zweimonatlichen Dosierschema, auch „Long Acting (LA)“ genannt.
Voraussetzung für den neuen Therapieansatz ist eine stabile Unterdrückung des HI-Virus durch eine aktuelle Therapie, bei der keinerlei Anzeichen einer Resistenz auftreten, sowie kein virologisches Versagen durch vorangegangene Therapie beobachtet wurde. Der Umstieg von der oralen antiretroviralen Therapie (ART) auf die Long Acting-Therapie erfolgt dabei meist durch eine orale Einleitungsphase, gefolgt von zwei Initiierungsinjektionen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Es kommen zwei verschiedene Schemata für die Erhaltungsdosen in Betracht. Beim einmonatlichen Dosierungsschema werden 400 mg CAB + 600 mg RPV verabreicht, beim zweimonatlichen Schema 600 mg CAB + 900 mg RPV. Die Auswertungen zeigen, dass über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren hinweg, ausschließlich das zweimonatliche Dosierungsschema verordnet wurde. Insgesamt konnte von Mitte 2021 bis Anfang 2023 eine stetige Zunahme der LA-behandelten HIV-Patienten beobachtet werden.
Im ersten Quartal dieses Jahres gab es durchschnittlich 1230 HIV-Patienten mit LA unter gesetzlicher Krankenversicherung. Dabei konnten die Therapiekosten über den gesamten Zeitraum um mehr als 2000 Euro gesenkt werden. Besonders hoch waren die LA Verordnungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg. Trotz der stetigen Zunahme der LA-behandelten HIV-Patienten sind dies dennoch nur ca. 1,5% der vermuteten Gesamtmenge an Menschen unter HIV-Therapie in Deutschland. Für den relativ gesehen langsamen Anstieg kann es diverse Gründe geben. Zum einen ist die klinische Forschung auf diesem Gebiet erst noch am Anfang, sodass die alt bewährte orale Antiretrovirale Therapie z.B. in den Punkten Arzneimittelsicherheit oder möglichen Resistenzentwicklungen noch immer überlegen scheint. Zum anderen handelt es sich bei der LA-Therapie um eine etwas kompliziertere Applikationsform (intramuskulär), die im Vorhinein gut geplant werden muss, da die Injektionen nur um eine Woche plus/minus verschoben werden können und nur von medizinischem Fachpersonal mit LA-Erfahrung durchgeführt werden dürfen. Somit sind die Patienten hier noch an HIV-Schwerpunktpraxen gebunden und man muss auf ein gutes Zeitmanagement achten.
Daraus ergeben sich auch insgesamt höhere Zuzahlungen in der Apotheke, da die Praxen nun alle zwei Monate statt alle drei Monate Rezepte verordnen. Zukünftig könnte die selbstständige intramuskuläre Applikation in den Oberschenkel für geschulte Patienten hier Abhilfe schaffen. Die Arzneimittel zur Injektion müssen außerdem ununterbrochen gekühlt werden, was Spontanbesuche für die Betroffenen erschwert und generell fehleranfälliger ist. Außerdem besteht bei einem ungeplanten Therapiestopp die Gefahr eines Rebound-Effektes bzw. einer Resistenzentwicklung. Dem kann allerdings mit einer überbrückenden oralen Therapiefortführung entgegengewirkt werden. Eine weitere Hürde stellt das sogenannte „Dispensierrecht“ dar, wodurch eine Lagerung der Arzneimittel in der Praxis nicht möglich ist und die Arzneimittel zuvor in einer Apotheke besorgt werden müssen.
Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Verordnungszahlen der LA-Therapie weiterhin entwickeln werden. Zukünftig wäre diese Therapieform auch als Prä-Expositions prophylaxe (PrEP) denkbar.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin, 25/2023, „Long Acting-Therapie für die Behandlung von HIV-Infektionen in Deutschland“, Robert Koch Institut
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Die Haupt-Urlaubszeit ist angebrochen und während viele Menschen ihre Koffer packen und sich auf den wohlverdienten Urlaub freuen, gibt es für Reisende mit HIV einige zusätzliche Dinge zu beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, mögliche Komplikationen zu verhindern und einen unbeschwerten Urlaub zu genießen. Hier sind einige wichtige Punkte, an die man denken sollte:
Zunächst einmal sollten Reisende überprüfen, welche Impfungen für ihre Reise empfohlen oder erforderlich sind. Die behandelnden Ärzt:innen sind die besten Ansprechpartner, um herauszufinden, welche Impfungen aufgefrischt werden müssen. Impfungen bieten den besten Schutz vor Infektionen und sollten frühzeitig vor der Reise durchgeführt werden.
Es ist auch von entscheidender Bedeutung, ausreichende Medikamente für die gesamte Reisedauer mitzunehmen. Weder die Krankenkasse noch eine Auslandskrankenversicherung werden die Kosten für den Kauf von Medikamenten im Ausland übernehmen. Es empfiehlt sich, die Medikamente im Handgepäck mitzuführen, um einem möglichen Verlust des aufgegebenen Gepäcks vorzubeugen. Zusätzlich sollte man sich eine englischsprachige Bescheinigung von seinem Arzt ausstellen lassen, die bestätigt, dass die regelmäßige Einnahme der Medikamente erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, die HIV-Diagnose auf der Bescheinigung zu erwähnen. Es ist auch ratsam, zu überprüfen, ob die Medikamente eine spezielle Lagerung erfordern, da einige bei Temperaturen über 25 °C nicht stabil sind.
Neben der Dauermedikation sollte ebenfalls an eine Reiseapotheke gedacht werden, damit man im Fall der Fälle schnell reagieren und den Urlaub unbeschwert genießen kann. Ihre Apotheke berät Sie gerne dazu, was für Ihre Reise empfehlenswert ist.
Bei Reisen in andere Zeitzonen kann es notwendig sein, die Einnahmezeiten der Medikamente anzupassen. Es ist daher ratsam, die Reisepläne im Voraus mit den behandelnden Ärzt:innen oder Apotheker:innen zu besprechen. Darüber hinaus kann es nützlich sein, dass man sich vor der Abreise darüber informiert, wo vor Ort medizinische Hilfe für Menschen mit HIV erhältlich ist, falls unvorhersagbare Probleme auftreten. Die Website aidsmap.com bietet eine weltweite Suche nach Behandlungseinrichtungen.
Es ist auch wichtig, sich über die Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV in verschiedenen Ländern zu informieren. Während Kurzaufenthalte in den meisten Ländern mit Einreisebeschränkungen bis zu 90 Tage möglich sind, gewähren einige Länder Menschen mit HIV keine Einreiseerlaubnis, unabhängig von ihrer Therapie. Zudem können in vielen Ländern bestimmte sexuelle Handlungen zwischen HIV-Positiven strafbar sein. Daher ist ratsam, die Gesetze und gesellschaftlichen Verhältnisse im Reiseland zu recherchieren, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden und den Urlaub uneingeschränkt genießen zu können. Die Website hivtravel.org bietet detaillierte Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen in Ländern weltweit.
Für Reisende, die ein Visum für die mehrfache Einreise, einen längeren Aufenthalt oder eine Arbeitserlaubnisbeantragen möchten, kann ein HIV-Test erforderlich sein. Ein positives Testergebnis kann zur Verweigerung des Visums führen und in einigen Ländern sogar zu Abschiebung führen. Es ist ratsam, sich über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Menschen mit HIV in anderen Ländern zu informieren
Quelle: www.nochvielvor.de, Dr. Hedro Ladho