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Zum Jahresanfang 2025 sollen gesetzlich versicherte Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Sie legt alle medizinischen Gesundheitsdaten der Patienten zusammen und gibt behandelnden Ärzte einen Überblick über diese. Über die ePA-App haben Patienten die Möglichkeit die Sichtbarkeit ihrer Daten zu verwalten. Das soll Prozesse deutlich vereinfachen, die allgemeine Versorgung aller Patientenen verbessern und zu einem digitalisierten Gesundheitswesen beitragen.
Ein Risiko der ePA ist jedoch, dass Diskriminierung verschiedener Patientengruppen im Gesundheitswesen weiter ansteigen könnte, obwohl diese jetzt schon zum Alltag vieler Menschen gehört. Unter anderem HIV-positive Menschen, queere Patienten und Drogenkonsumenten haben immer noch mit Stigmatisierung zu kämpfen. Patienten sollen und haben weiterhin die Möglichkeit selbstbestimmt mit ihren Gesundheitsinformationen umzugehen. Jedoch müssen die Patienten aktiv handeln, d.h. die ePA gänzlich ablehnen oder einzelne Daten sperren oder löschen. Ansonsten können Ärzte erstmal alle Informationen für 90 Tage einsehen, wenn ein Behandlungskontext vorliegt. So haben Ärzte neben Arztbriefen und Laborbefunden ebenfalls Einsicht auf z.B. die Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Grundsätzlich ist es also möglich für Patienten weiter selbst zu entscheiden, welche Daten abrufbar sind. Kritisiert wird jedoch, dass es nicht für jeden ersichtlich ist, was alles gelöscht, bzw. gesperrt werden muss. Somit müssten Patienten auf Daten achten die über die relevanten medizinischen Dokumente für die jeweiligen Ärzte hinausgehen.
Die deutsche Aids-Hilfe hat hierzu eine Website erstellt um es für Patienten einfacher zu machen zu verstehen was die ePA genau ist, was nötig ist um mit den Daten selektiv umzugehen und klärt allgemein häufi g auftretende Fragen. Die Handhabung wird regelmäßig auf den neusten Stand gebracht und wurde zusammen mit verschiedenen betroffenen Patientengruppen erstellt. Die deutsche Aidshilfe fordert weiter, dass Patienten grundsätzlich in Entwicklungsprozesse und Gestaltung im Gesundheitswesen frühzeitig mit eingebunden werden. Zudem gäbe es auch im Gesundheitswesen Machtverhältnisse, die stets ausgeglichen werden müssen, um Interessenskonfl ikte zu vermeiden.
Die Aids-Hilfe möchte mit konstruktiver Kritik die Digitalisierung im Gesundheitswesen begleiten. Es geht darum über die ePA aufzuklären und Patienten Sicherheit im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten zu geben. Unter anderem werden dort Vor- und Nachteile aufgelistet und potentielle Risiken erklärt (bspw. Diskriminierungsrisiken) um die Entscheidung zwischen Nutzung und Nicht-Nutzung zu vereinfachen. Grundsätzlich bietet die elektronische Patientenakte viele Vorteile, z.B. Doppeluntersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten können nahezu ausgeschlossen werden. Trotzdem birgt sie auch einige Risiken, die jedoch durch einen selbstbestimmten Umgang minimiert werden können.
Alle Infos findet man auch unter https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/
Quelle: https://www.aidshilfe.de/elektronische-patientenakte ; https://www.hivandmore.de/archiv/2024-2/digitale-handreichung-fuer-mehr-
selbstbestimmung.shtml
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Die DAIG (Deutsche AIDS-Gesellschaft), die dagnä (Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin), die DAHKA (Deutsche Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken und die DAH (Deutsche Aidshilfe) verfassten einen offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach um die Bundesregierung aufzufordern Versorgungsmängeln aktiv und wirksam vorzubeugen.
Anlass dazu ist u.a. der monatelange Versorgungsengpass von Medikamenten mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/ Tenofovirdisoproxil, welche zur Therapie und auch als einziges Medikament zur HIV-Prophylaxe derzeit in Deutschland eingesetzt wird. Über diesen Zeitraum konnten einige Patienten schwierig oder gar nicht versorgt werden. Patient:innen die diese Präparate als PreP (Prä-Expositions-Prophylaxe) einnehmen verloren ihren HIV-Schutz oder Patient:innen die eine HIV-Kombinationstherapie erhalten mussten umgestellt werden auf andere Wirkstoffe. Dabei wird ebenfalls kritisiert, dass die ersten Hersteller bereits Monate vor der Feststellung eines Versorgungsmangels angaben, dass sie eine Versorgung nicht mehr gewährleisten können bzw. Fachorganisationen erste Warnungen ausriefen.
Die Forderungen der Organisationen lassen sich auf vier wesentliche Punkte aufteilen. Zum einen soll die Politik der Industrie Anreize setzen in und für Europa zu produzieren. Zudem soll der Fokus nicht auf einigen wenigen Produzenten liegen. Es soll beobachtet werden ob und wie sich bestimmte Preis- und Rabbatiermechanismen auf die Herstellung auswirken.
Außerdem soll es eine Art Warnverfahren geben in dem die Gefahr vor Versorgungsmängeln frühzeitig und offen kommuniziert werden um diesen so schnell wie möglich entgegenzuwirken. Als letzten Punkt wird das finanzielle Risiko für Ärzt:innen und Apotheker:innen genannt. Beispielsweise Retaxen der Krankenkasse gegenüber den Apotheken soll vorgebeugt werden um Risiken zu minimieren.
Zusammengefasst heißt es, dass die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten eindeutig über den wirtschaftlichen Interesse einzelner Hersteller stehen muss.
Quelle: https://www.hivandmore.de/archiv/2024-1/opioide-fentanyl-und-co-sind-in-deutschland-angekommen.shtml
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Das Hi-Virus kann Resistenzen gegen HIV-Wirkstoffe ausbilden. Das bedeutet, dass das Virus immun gegen einen Wirkstoff wird und sich dadurch vermehren kann, wodurch die Viruslast ansteigt. Resistenzen im HIV-Bereich können sowohl erworben als auch übertragen sein.
Eine Resistenz könnte man erwerben, wenn man beispielsweise in der HIV-Therapie nur einen Wirkstoff verwendet. Das Virus gewöhnt sich an den Wirkstoff und entwickelt sich weiter, wodurch es resistent gegen den Wirkstoff wird und der Wirkstoff nicht mehr wirken kann. Aber auch eine unregelmäßige Einnahme der HIV-Medikamente kann eine Resistenz hervorrufen, weswegen es wichtig ist, dass die HIV-Medikamente regelmäßig eingenommen werden.
Bei einer übertragenen Resistenz wird die Resistenz bei der HIV-Infektion bereits übertragen. Deswegen wird vor Auswahl der HIV-Medikamente eine Resistenztestung durchgeführt, damit die richtige HIV-Medikation ausgewählt werden kann.
Die Resistenztestung ist jedoch erschwert, wenn die Viruslast durch die HIV-Medikation herabgesetzt ist. Liegen keine Resistenztestungen aus der Vergangenheit mit einer höheren Viruslast vor, könnte eine Resistenz unentdeckt bleiben und ein Wirkstoff ausgewählt werden, wogegen das Virus resistent ist.
Deswegen ist eine regelmäßige Kontrolle der HIV-Viruslast wichtig, um festzustellen, ob sich Resistenzen gebildet haben oder die HIV-Medikation ausreichend wirksam ist. In Deutschland haben wir eine gute medizinische Versorgung durch einen leichten Zugang zu Resistenzanalysen und regelmäßigen Kontrollen, wodurch eine Resistenzbildung schnell entdeckt werden kann und deswegen in den letzten Jahren rückläufig ist. In LMIC‘s (low- and middle-income countries) sieht das jedoch leider nicht immer so aus.
Zudem sind in den letzten Jahren immer mehr HIV-Wirkstoffe entwickelt worden, die eine hohe Resistenzbarriere aufweisen, wodurch es seit einigen Jahren möglich ist, nur noch zwei Wirkstoffe in Kombination zur HIV-Therapie zu verwenden, ohne dass sich Resistenzen ausbilden
Quelle: Resistenzentwicklung heute- Münchener Aids- und Infektiologietage München 2024